Fachkräfte aus Haupt- und Personalämtern sowie aus Personalabteilungen, Rechtsämtern, Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte
Wenn jemand im öffentlichen Dienst an Entlassung denkt, dann war bisher meist die verhaltensbedingte Kündigung eines Beschäftigten gemeint. Viele Verwaltungen schließen aber personenbedingte Kündigungen nicht mehr aus - insbesondere die Kündigung wegen Erkrankung ist kein Tabu mehr.
Sie müssen - unabhängig vom Kündigungsgrund - die rechtlichen Grundlagen sicher beherrschen und auch in der Praxis umsetzen können. Denn viele Kündigungen führen zu einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit, in dem der Arbeitgeber die Kündigung zu begründen und die entscheidenden Umstände in der Regel zu beweisen hat.
Wenn Sie eine Kündigung vorbereiten oder aussprechen, haben Sie sowohl formelle Voraussetzungen (z. B. Anhörung des Personalrats oder des Arbeitnehmers, Fristen), aber auch materielle Anforderungen zu beachten. Nach Prüfung dieser Voraussetzungen oder nach der Stellungnahme des Personalrats kann sich eine beabsichtigte Kündigung aber als unzulässig herausstellen. Und deshalb müssen Sie das Kündigungsrecht auch kennen, um Kündigungen gegebenenfalls auszuschließen!
Der Dozent führt Sie in diesem Seminar in die rechtlichen Voraussetzungen und Spezialprobleme von personenbedingten (Schwerpunkt: krankheitsbedingten) sowie verhaltensbedingten Kündigungen ein und erörtert mit Ihnen Beispielsfälle.
Sie erfahren hier, praxisnah und orientiert an der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einiger Landesarbeitsgerichte, wann und wie ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann bzw. woran die Kündigungen am häufigsten vor den Arbeitsgerichten scheitern.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
26.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr