Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich SGB II. Das Seminar ist auch für Mitarbeitende aus den Sozialämtern und sozialen Fachbereichen mit Vorkenntnissen im SGB XII geeignet.
50.000 Euro Schadensersatz!
So lautete das Urteil in einem Prozess des BGH aus dem Jahr 2018 gegen ein Sozialamt. Warum? Weil die Sachbearbeitung der Beratungspflicht zu dem Thema vorrangige Leistungen gegenüber dem Antragsteller nicht nachgegangen ist. Diesem stand neben der Grundsicherung aufgrund seiner Vita auch eine Erwerbsminderungsrente zu. Die Beratungspflicht zu Renten trifft auch Sie im Jobcenter! Um sich vor Problematiken wie dieser zu schützen, sollten Sie Ihre Kenntnisse rund um das Thema Rente auffrischen.
Egal, ob Sie Führungskraft in einem Jobcenter, Sozialamt sind, verantwortlich für die Fachaufsicht oder Sachbearbeiter*in: in diesem Seminar sind Sie richtig!
Die praxiserfahrene Dozentin, selbst Leiterin eines Sozialamtes, erklärt Ihnen, wo die Schnittstelle zwischen Jobcenter und Rentenversicherung liegt, welche Rentenarten es gibt und welche Voraussetzungen Antragssteller*innen für eine entsprechende Rente erfüllen müssen. Steigern Sie die Qualität Ihrer Beratung und sichern Sie sich gegen hohe finanzielle Risiken langfristig ab.
Auf praxisrelevante Fragen und eigene Problemstellungen geht die Dozentin ein. Das Seminar soll zudem ein Informations- und Diskussionsforum bieten, um ggf. eigene praktische Fälle zu diskutieren.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
Sie können gerne vorab - bis ca. 2 Wochen vor dem Seminar - Fälle oder Fragen aus Ihrer Praxis beim Studieninstitut einreichen.
SGB XII, SGB II, SGB X, SGB I, SGB VI
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04.06.2025
09:00 - 16:00 Uhr