Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechend anzuwenden. Diese Regelung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus mit Blick auf Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder.
Eine erfolgversprechende Möglichkeit, wie Sie hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenwirken können, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese Vorschrift bietet viele Vorteile, wird aber in der Praxis bisher nur selten angewandt.
In diesem Kurzseminar besprechen Sie detailliert mit dem erfahrenen Dozenten die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs. Dies erfolgt praxisnah mit konkreten Beispielen und natürlich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Machen Sie sich in dieser Materie fit!
Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs:
Umfang des Ersatzanspruchs
Gesamtschuldnerhaftung nach § 50 SGB X und § 34a SGB II
Verjährungsfristen:
Vollstreckungsverjährung
Übergang des Ersatzanspruchs auf die Erben
21.03.2025
09:00 - 12:00 Uhr