Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter; Projektverantwortliche, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
oder vergleichbare Kenntnisse
Kaum ein Bauvorhaben wird abgewickelt, ohne dass der Leistungsumfang oder Termine geändert werden müssen. Die Folge sind Nachträge und Änderungen der zeitlichen Abwicklung des Vertrages.
Der Referent erläutert Ihnen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Nachtragsforderungen geltend gemacht werden können. Er zeigt Ihnen auch, wie Nachträge zu berechnen und der Höhe nach zu belegen sind. Umgekehrt lernen Sie daraus, mit welchen Argumenten Sie Nachträge dem Grunde und der Höhe nach zurückweisen können. Zudem erfahren Sie, wie Sie mit zeitlichen Störungen rechtlich umgehen können und welche Ansprüche die Vertragsparteien daraus ableiten können.
Die nächste Änderung bei Ihrem Bauvorhaben wird Ihnen so kein Kopfzerbrechen mehr bereiten!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
VOB/B
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12.06.2025
09:30 - 16:30 Uhr