Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Planungsämter; Projektverantwortliche, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
oder vergleichbare Kenntnisse
Die Abnahme ist das zentrale Ereignis bei Bauleistungen. Bei ihr wird aus der Sicht des Auftraggebers geklärt und dokumentiert, ob der spezifische, in erster Linie vertraglich bestimmte Erfolg im Wesentlichen eingetreten ist, ob der Unternehmer also seiner werkvertraglichen Verpflichtung korrekt und vollständig nachgekommen ist.
Der Referent erläutert Ihnen, welche Bedeutung die Abnahme hat, wann sie verweigert werden kann und wie Sie sie im Einzelnen durchführen können.
Mit der Abnahme verknüpft ist auch die grundsätzlich verschuldensunabhängige Mängelhaftung des Auftragnehmers. Sie erfahren daher, welche Rechte Sie als Auftraggeber im Mangelfall durchsetzen können und in welchem Zeitraum Sie dies tun müssen. Der Referent geht zudem auf Kernfragen der Vergütung des Auftragnehmers ein, die für die Prüfung und Auszahlung von Rechnungen relevant sind.
Mit diesem Wissen sind Sie für die nächste Abnahme eines Bauprojekts und den Umgang mit eventuellen Mängeln bestens vorbereitet!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
VOB/B
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11.04.2025
09:30 - 16:30 Uhr