Personen, die in die BEM-Gespräche involviert sind: BEM-Beauftrage (und die, die es werden wollen), Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalbereiches, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Personalvertretungen, Schwerbehindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
Dass jeder Arbeitgeber gesetzlich zum BEM verpflichtet ist, steht seit 2004 im Sozialgesetzbuch. Mit dem Versenden eines Einladungsschreibens und der Frage, ob die bestehende Erkrankung etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun hat, ist es aber noch lange nicht getan. Ein BEM kann nämlich für Alle ein Gewinn sein, wenn es gut implementiert und wirklich gelebt wird.
Was steckt eigentlich alles in diesem einen Paragrafen und wie kann das BEM praktisch so gut umgesetzt werden, dass es ein Erfolg wird?
Rechtliches: §167 Abs.2 SGB IX und Datenschutz im BEM
Rechtsprechung im BEM: Was hat BEM mit krankheitsbedingter Kündigung zu tun?
Akteure im BEM und Ihre Rollen
Ziele des BEM und Argumente für ein BEM
Der BEM-Prozess im Unternehmen
Das optimale Erstgespräch
Bitte bringen Sie bereits für ihre Verwaltung/Betriebe erstellte Dienstanweisungen/Dienstvereinbarungen zum BEM zum Seminar mitz. Nach Möglichkeit werden diese im Seminar besprochen.
Diese Veranstaltung kann für Sie interessant sein:
12.03.2025 - 13.03.2025
09:00 - 16:00 Uhr
04.11.2025 - 05.11.2025
09:00 - 16:00 Uhr