Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Jobcentern und Sozialämtern, die ordnungswidriges Verhalten ahnden. Das Seminar ist sowohl für Anfänger*innen als auch für Profis geeignet.
Die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gegenüber Leistungsberechtigten, Arbeitgeber*innen, Banken, etc., die ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nur zögerlich bzw. unzureichend nachkommen, erhöht die Effektivität Ihres Verwaltungshandeln im Jobcenter und Sozialamt. Dabei ist das Zusammenspiel von Verwaltungszwang und Ordnungswidrigkeitenrecht von entscheidender Bedeutung.
Sie lernen im Seminar Straftaten von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungszwang abzugrenzen und vertiefen Ihre Kenntnisse zu den Fragen, wann im SGB II und SGB XII eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und gegen wen sie sich richtet. Außerdem beschäftigen wir uns in allen Nuancen mit dem entsprechenden Verwaltungsverfahren, das an die Strafprozessordnung angelehnt ist und sich damit deutlich vom üblichen Verfahren bei der Bearbeitung von Leistungs- und Erstattungsfällen unterscheidet.
Im Bußgeldverfahren ermitteln Sie zunächst das „Delikt“ und ahnden es gegebenenfalls mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld. Wird gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, muss die Entscheidung überprüft werden und ggf. die Abgabe über die Staatsanwaltschaft an das Gericht erfolgen - alles Aufgabe der Verwaltungsbehörde.
Machen Sie sich in dieser Rechtsmaterie fit, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert handeln zu können.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
Schwerpunkte Teil 1 - Ordnungswidrigkeitenrecht:
Gesetzliche Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten im SGB II und SGB XII
Stellung und Funktion der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten neben der leistungsrechtlichen Bearbeitung
Aufbau von Ordnungswidrigkeiten, Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie deren Folgen, Vorsatz und Fahrlässigkeit
Sachliche und örtliche Zuständigkeit insbesondere in Abgrenzung zu Staatsanwaltschaft und Hauptzollbehörde
Einzelne Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im SGB II und XII und ihre Voraussetzungen, dargestellt anhand vieler praktischer Beispiele
Schwerpunkte Teil 2 - Verwaltungsverfahren:
Einleitung des Verwaltungsverfahrens, Besonderheiten zu sonstigem Verwaltungshandeln
Einstellung des Verfahrens
Verwarnungsverfahren, Geldbuße, Anhörung und mehr
Bußgeldverfahren einschließlich Verfolgungsverjährung und deren Hemmung
Kriterien für die Höhe der Geldbuße
Abläufe bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides (wem gegenüber, sichere Bekanntgabe)
Rechtsmittel
Vollstreckung einschließlich Vollstreckungsverjährung
29.09.2025 - 30.09.2025
09:00 - 12:30 Uhr