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R71325

Mietrecht trifft Sozialrecht

Zielgruppe

Leistungssachbearbeiter*innen in Jobcenter und Sozialamt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Widerspruchs- und SGG-Stellen in Jobcentern und Sozialämtern

Ihr Gewinn

Wenn Sie über die Leistungsansprüche nach dem SGB II und XII entscheiden, geht es immer auch um die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Fragen, für die Sie sichere Kenntnisse im Mietrecht, insbesondere im Recht der Wohnraummietverhältnisse, benötigen.

Das Zusammenspiel von Mietrecht und Sozialrecht ist komplex: Nur bei wirksamer zivilrechtlicher Verpflichtung sind Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II und SGB XII zu übernehmen. Mietrechtliche Fragen wirken sich daher unter verschiedenen Aspekten auf den Leistungsanspruch nach dem SGB II und SGB XII aus:

  • Wenn die/der leistungsberechtigte Bürger*in beispielsweise nicht nur eine Wohnung, sondern auch einen Stellplatz gemietet hat, stellt sich die Frage, ob die KdU auch hinsichtlich des Stellplatzes zu berücksichtigen sind. Worauf kommt es an?
  • Wie gelingt der Umgang mit der Stellung einer Mietsicherheit (Kaution)? Worauf müssen Sie schon zu Beginn des Mietverhältnisses achten? Wie gelingt die Vorausabtretung des Kautionsrückgabeanspruchs und die Durchsetzung des Anspruchs gegenüber dem Vermieter?
  • Wird das Mietverhältnis bei einem Zeitmietvertrag tatsächlich immer durch Zeitablauf beendet? Bedürfen Wohnraum-, Untermietverträge, Zeit-, Staffel-, Indexmietverträge einer bestimmten Form? Was sind die Unterschiede dieser Vertragsgestaltungen und worauf müssen Sie achten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter eine höhere Miete verlangen? Welche Auswirkungen hat die einvernehmliche Mieterhöhung? Welche Rolle spielen Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Mietwucher? Betriebskostenpauschale oder -vorauszahlung und deren Abrechnung: Unterschiede oder doch gleich?
  • Besonders häufig in der Praxis: Mietverträgen mit einer Klausuel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die den leistungsberechtigten Bürger zur Einzugsrenovierung verpflichtet. Ist eine solche Klausel überhaupt wirksam? Welche Folgen hat die Bewilligung einer Einzugsrenovierung aufgrund unwirksamer AGB-Klauseln?
  • Wann darf eine Mietschuldenübernahme nur erfolgen? Worum streiten der Vermieter und der/die leistungsberechtigte Bürger*in: geht es tatsächlich um Mietrückstände?

Klären Sie unter anderem diese Fragen und machen Sie sich fit für den Arbeitsalltag! Die Dozenten vermitteln nicht nur die sozial- und mietrechtlichen Grundlagen, sondern geben Ihnen auch ausführliche Unterlagen an die Hand für einen sicheren Umgang mit vielen Fragen im Praxisalltag.

Dabei beschränkten sich die Inhalte des Seminars nicht auf die Beschreibung des Status quo, sondern zeigen auch bislang in der Praxis selten genutzte Lösungswege auf: z.B. haben Jobcenter/Sozialämter zahlreiche Ansprüche gegen die Vermieter der leistungsberechtigen Bürger*innen.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft

- Definition Unterkunft

- Tatsächliche Aufwendungen

- Zivilrechtliche Wirksamkeit

- Wohnraummietvertrag in Abgrenzung zu anderen Mietverträgen, Typen von Mietverträgen

- Wirksamkeit des Mietvertrages, insbesondere: Scheingeschäft

- Mietverträge unter Verwandten/Verschwägerten, Untermietvertrag, Mietermehrheiten

  • Betriebskostenpauschale und -vorauszahlungen, -abrechnungen

  • Kopfteilprinzip und Ausnahmen

  • Mieterhöhungen (einvernehmlich, Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, wegen Modernisierung, Kappungsgrenze), Mietwucher

  • Kostensenkung und Umzug - Mietpreisbremse

  • Mietkaution und Genossenschaftsanteile, Vorausabtretung, Rückforderung

  • Einzugs-/Auszugsrenovierung/Schönheitsreparaturen – Wirksamkeit von Klauseln

  • Außerordentliche fristlose Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges - Übernahme von Mietschulden

Termine und Anmeldung

27.08.2025 - 28.08.2025
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

30.07.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

2,0 Tage

Leitung

Moritz Poertgen 

Astrid Lente-Poertgen

Preis

405,00 €