Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter
Wenn Sie im Jobcenter arbeiten, kennen Sie die Situation: Viele Ihrer Kunden*innen haben Probleme mit der Mietobergrenze. Sie müssen sie zur Mietsenkung auffordern und diese festsetzen. Ihre Kommune zahlt die Kosten der Unterkunft für die Kunden*innen - eine große finanzielle Herausforderung.
In etlichen Fällen ist das Wohngeld selbst in der Kombination mit dem Kinderzuschlag (KIZ) nicht ausreichend, um die gesamte Bedarfsgemeinschaft aus dem SGB II zu holen. Hier kommt das Instrument des Kinderwohngeldes ins Spiel. Der Dozent erklärt Ihnen, wie Sie die Kinder einer Bedarfsgemeinschaft in die vorrangige Leistung "Wohngeld" überleiten können. Für die verbleibende Person in der Bedarfsgemeinschaft gilt jetzt laut Bundessozialgericht (BSG) die Mietobergrenze für eine Einzelperson. In den meisten Fällen entfällt dann die Diskussion über Mietobergrenzen und die Notwendigkeit des Umzuges.
Der Dozent ist langjährige Führungskraft sowohl im Jobcenter als auch im Bereich Wohngeld. Er wird Ihnen verdeutlichen, wie Sie massiv Mittel bei den Kosten der Unterkunft einsparen und nicht zuletzt Ihren Mietmarkt entlasten können. Profitieren Sie von seiner Expertise!
• Wie funktioniert Kinderwohngeld?
• Wie ist die rechtliche Einbindung dieses Instrumentes in das SGB II?
• Wie kann eine Vorteilsübersetzung für betroffene Personen gelingen?
• Welche Einsparpotentiale ergeben sich für Sie als Kommune/Jobcenter?
• Erläuterung des BSG-Urteils: praktische Vorbereitung und Umsetzung
• Was passiert mit BuT & Co.?
• Wie funktionieren dann Erstattungsansprüche?
14.05.2025
09:00 - 13:00 Uhr