Mitarbeitende aus der Eingangszone und dem Leistungsbereich in den Jobcentern sowie Mitarbeitende in Beratungsstellen
Das Erkennen vorrangiger Leistungen gehört zu Ihrem gesetzlichen Auftrag, wenn Sie im Jobcenter beschäftigt sind. Hierdurch können nicht zuletzt auch Aufgaben reduziert und Fallbestände vermindert werden. Die Vielzahl an vorrangigen Sozialleistungen im Blick zu haben, erfordert eine vertiefte Kenntnis der angrenzenden Rechtsgebiete zum SGB II.
Machen Sie sich daher in diesem Seminar mit den rechtlichen Voraussetzungen anderer Sozialleistungen vertraut. Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Vorgehensweise: Lernen Sie, wie Sie schnell einen Anspruch auf andere Sozialleistungen identifizieren können!
Pflicht zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach § 12a SGB II
Abgrenzung SGB II/SGB XII mit atypischen Konstellationen
Überblick und Voraussetzungen anderer Sozialleistungen
Arbeitslosengeld
Wohngeld und Kinderwohngeld
Kinderzuschlag
Kindergeld
Unterhaltsvorschuss
Elterngeld
BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
Anrechnung von anderen Sozialleistungen
Besonderheiten bei der Antragstellung von Amts wegen nach § 5 Abs. 3 SGB II
Erstattungsansprüche bei Doppelleistungen nach § 34b SGB II
Fallbeispiele
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02.06.2025
09:00 - 16:00 Uhr