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K21625

Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen - ASEG NRW: Vorstellung des Gesetzentwurfs

Zielgruppe

Beschäftigte aus den Bereichen Strategie, Finanzen, Finanzierung

Ihr Gewinn

In den vergangenen Jahren haben die Kommunen in NRW aus eigener Kraft bereits Liquiditätskredite tilgen können. Die aktuell schlechte Wirtschaftsentwicklung lässt jedoch keinen Raum für weitere Tilgungen zu. Nun ist die Landesregierung bereit, sich dem Problem der Altschuldenproblematik zu stellen und hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Erfahren Sie schon heute, wie Ihre Kommune in das Programm aufgenommen werden kann. So können Sie sich vorbereiten und im Idealfall noch vor der Kommunalwahl erste Schritte einleiten.

 

Inhalte
  • Überblick und Grundsätze
  • Berechnung des Bestands der Liquiditätskredite
  • Umfang der Entschuldung
  • Antrags- und Bewilligungsverfahren
  • weitere einzelne Aspekte

Termine und Anmeldung

10.04.2025
09:00 - 12:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

26.03.2025

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Andreas Jürgens 

Preis

145,00 €