Bereich Strategie, Finanzen und Planen und Bauen
Neben der finanziellen Teilhabe von Kommunen nach § 6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) im Bereich von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen sieht das Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) seit Ende des Jahres 2023 die Verpflichtung der Vorhabenträger vor, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern an ihren Windenergieanlagen zu beteiligen. Die Beteiligungsmöglichkeiten können hierbei vielfältig sein, sodass es zu eruieren und hinterfragen gilt, welche Form der Beteiligung im konkreten Einzelfall in Betracht kommt.
Gerade jetzt wird eine Vielzahl von Anlagen dem Anwendungsbereich des BürgEnG unterfallen, sodass eine Kenntnis dessen, was man vom Vorhabenträger wünscht und mit diesem verhandeln kann, unerlässlich ist. In unserem Seminar zeigen wir Ihnen zunächst den rechtlichen Rahmen auf, um sodann in die Formen möglicher Beteiligungen und der hierhinter verfolgten Strategien einzutauchen.
18.03.2025
09:00 - 12:30 Uhr