Aus den umfassenden Jahresabschlussunterlagen haben wir hier die wesentlichen Daten zusammengestellt.
Wünschen Sie weitere Informationen, sprechen Sie mich gern an.
Christina Brand
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Der Jahresabschluss 2017 wurde am 12. Dezember 2018 von der Verbandsversammlung festgestellt.
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe wird mit einer Bilanzsumme von 21.727.733 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 1.126.120 € und einer erwirtschafteten Zunahme des Liquiditätsbestandes von 829.989 € festgestellt.
Der Jahresüberschuss wird anteilig in Höhe von 258.000 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von rund 868.120 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Dem Verbandsvorsteher wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2016 wurde am 20. Dezember 2017 von der Verbandsversammlung festgestellt. Dem Verbandsvorsteher wurde Entlastung erteilt.
Anzeige und Bekanntmachung sind erfolgt.
Der Jahresabschluss wurde am 16. Dezember 2016 von der Verbandsversammlung festgestellt, dem Verbandsvorsteher wurde Entlastung erteilt.
Anzeige und Bekanntmachung erfolgten im Februar 2017.
In ihrer Sitzung am 9. Dezember 2015 hat die Verbandsversammlung die vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision geprüften Jahresabschlüsse 2012 – 2014 festgestellt und die entsprechenden Verwendungsbeschlüsse gefasst.
Dem Verbandsvorsteher wurde in gleicher Sitzung für die Haushaltsjahre 2012 – 2014 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse 2012 – 2014 sind gegenüber der Bezirksregierung Detmold angezeigt und in den Amtsblättern für die Regierungsbezirke Detmold und Münster veröffentlich worden.
► Schlussbilanz 2012 zum 31.12.2012
► Auszug aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zum 31.12.2012
► Schlussbilanz 2013 zum 31.12.2013
► Auszug aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zum 31.12.2013
► Schlussbilanz 2014 zum 31.12.2014
► Auszug aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zum 31.12.2014
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 den vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision geprüften Jahresabschluss 2011 festgestellt und einen Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst.
Für die Jahre 2009 und 2010 sind die Vereinfachungsmöglichkeiten des Art. 8 § 4 des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes genutzt worden. Entsprechend war für diese Jahre lediglich ein Verwendungsbeschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss 2011 ist gegenüber der Bezirksregierung angezeigt und in den Amtsblättern für die Regierungsbezirke Detmold und Münster veröffentlicht worden.
► Schlussbilanz zum 31.12.2011
► Auszug aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011