Beschäftigte aus Kämmereien, Steuerämtern, Rechtsämtern und Rechnungsprüfungsämtern
Ihre Gemeinde hat die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt. Bürgerinnen und Bürger wissen nun endlich, wie viel Grundsteuer sie zu zahlen haben. Oftmals erscheint ein pauschaler Einspruch oder Widerspruch als Ausweg, um sich Zeit für die Überprüfung und Zahlung zu verschaffen.
Für die Grundsteuerwerte und den Grundsteuermessbetrag sind bereits in den vergangenen Jahren neue Bescheide vom Finanzamt erlassen worden. Sie haben nun auf der Grundlage Ihres Hebesatzes die Grundsteuer festgesetzt. Doch diese Zusammenhänge kennen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger und wenden sich somit erst einmal an Sie.
Rechnen Sie nun auch mit einem drohenden Massenverfahren? Der Referent hat mit Massenverfahren Erfahrung und kann, gerade für Gemeinden mit überschaubaren personellen Möglichkeiten, Handlungsalternativen aufzeigen.
Lernen Sie die ersten Urteile kennen und erfahren Sie, in welchen Fällen ein Widerspruch gerechtfertigt sein könnte. So können Sie zeitnah Auskünfte erteilen und Widersprüche einordnen.
Hinweis: Denken Sie an dieser Stelle die Rolle Ihrer Kommune als Steuerschuldner gleich mit. Hier gilt es die Frist für eine Änderungsanzeige bis zum 31.03. zu beachten. Der Referent konzipiert für Sie hierzu derzeit ein weiteres Online-Seminar.
Grundsteuerwert
Grundsteuermessbetrag
Falscher Grundsteuermessbetrag
Falsche Zuordnung der Grundstücksart bei differenzierten Hebesätzen
Höhe des Hebesatzes
Erdrosselnde Wirkung
Weitere Musterklagen