Beschäftigte der Bürger-, Standes- oder Ordnungsämter sowie Mitarbeitende der Widerspruchsbehörden
Der Bundestag hat im Jahr 2024 gemeinsam mit der Einführung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes eine tiefgreifende Reform des Namensrechts beschlossen. Die Namenswahl für Ehepaare, Geschiedene, Kinder und nichtbinäre Personen soll erleichtert und liberalisiert werden. Kernstück der am 01.05.2025 in Kraft tretenden Änderungen ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Flankiert wird die Reform durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, nach dem jede Person in einem einfachen Verfahren beim Standesamt sein Geschlecht selbst bestimmen und seine Vornamen selbst festlegen kann.
In diesem Online-Seminar verschafft Ihnen der Referent einen Überblick über die neuen Rechtsgrundlagen. Er bespricht mit Ihnen praktische Fälle, so dass Sie die Änderungen im Namensänderungsgesetz rechtssicher in ihrem beruflichen Alltag anwenden können.
31.03.2025
09:00 - 14:30 Uhr
15.05.2025
09:00 - 14:30 Uhr
07.07.2025
09:00 - 14:30 Uhr