Beschäftigte, die neu mit der Festsetzung von kommunalen Abgaben, insbesondere Steuern, betraut sind
Die kommunale Finanzhoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 GG regelt die finanzielle Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden. Kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge können individuell festgesetzt und erhoben werden.
Lernen Sie die allgemein gültigen Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung kennen. So haben Sie ein solides Basiswissen, um entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu handeln.
Einführung
Begriffsbestimmungen und Unterscheidungsmerkmale
Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
Abgabenhoheit
Verfahrensrecht der Abgabenordnung
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Grundgesetz (GG);Abgabenordung (AO);Kommunalabgabengesetz (KAG);Gewerbesteuergesetz (GewStG): zusammengestellt z.B. in der Rechtssammlung "Dresbach"#Grundsteuerhebesatzgesetz Nordrhein-Westfalen (NWGrStHsG)
25.06.2025 - 26.06.2025
09:00 - 16:00 Uhr