Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und optierender Kommunen
Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält daher nicht, wer durch Verbrauch bzw. Verwertung seines Vermögens oder Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf selbst decken kann. Jobcenter müssen also prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen wie Immobilien, Rückübertragungsansprüche usw. verfügen.
Nicht verwertbar ist das "Schonvermögen", wozu z. B. ein "angemessenes Hausgrundstück" gehört, das der Betroffene/nahe Angehörige bewohnt. Aber was heißt "angemessen"?
Ist das Vermögen nicht geschützt, darf die Leistung dennoch nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund oder eine „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“ vorliegt. Aber wann ist das der Fall?
Diese und Fragen zum Darlehen und zur Darlehenssicherung sind ebenso Thema des Seminars wie die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Auch die aktuelle Rechtsprechung stellt der erfahrene Dozent dar.
Arbeiten Sie sich mittels Übungsfällen und Praxisbeispielen in die Materie ein. Sie haben die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen.
Machen Sie sich rund um das Thema Immobilie fit, um Entscheidungen zukünftig rechtlich fundiert treffen zu können!
17.09.2025
09:00 - 16:00 Uhr