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H20825

Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im TVöD

Zielgruppe

Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen

Ihr Gewinn

Wissen auf den Punkt - Der ehemalige Referent des KAV informiert kompakt und präzise. 

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit? Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 09.03.2021 mit genau dieser Frage beschäftigt. Die Bezahlung der Beschäftigten, die sich in ihrem Beruf für Einsätze bereithalten müssen, ist häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

In diesem Online-Seminar erhalten Sie kompakt und präzise einen Überblick über die neue Rechtsprechung und lernen die Sonderformen der Arbeit des TVöD „Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft“ von einander abzugrenzen. Ausführliche Beispiele veranschaulichen die Rechtslage.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Überblick zu den Unterschieden zwischen Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Vorstellung von Beispielen zur erleichterten Abgrenzung dieser „Arbeitsbereitschaften“ 
  • Übersicht zu den unterschiedlichen Bezahlungsregelungen des TVöD zu Sonderformen der Arbeit
  • Erläuterung der Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 - C-580/19 und C-344/19 auf die Bezahlung von Rufbereitschaft in leicht verständlicher Weise

Termine und Anmeldung

02.04.2025
14:00 - 15:30 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

05.03.2025

Ort

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dirk Brand 

Preis

105,00 €