Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen, Beschäftigte, die Dienstpläne erstellen
Haben Teilzeitkräfte bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit nach wie vor einen Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2021 -6 AZR 253/19 - seine Rechtsprechung aus den Jahren 2013 und 2017 grundlegend geändert. Damit hat das BAG für Klarheit, aber auch für Überraschung gesorgt.
In diesem Seminar erläutert der erfahrene ehemalige Referent des kommunalen Arbeitgeberverbandes NW die neue Rechtsprechung und ihre Auswirkung auf die Praxis an Hand leicht verständlicher Beispiele.
Er erklärt ausführlich, wann es sich um tarifliche Überstunden handelt und was unter Mehrarbeit zu verstehen ist. Zudem erörtert er die Frage, ob Beschäftigte zu Überstunden verpflichtet werden können und wann auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGov Personal bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
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25.03.2025
14:00 - 15:30 Uhr