Beschäftigte aus Kämmereien, Steuerämtern, Rechtsämtern und Rechnungsprüfungsämtern
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle der Kommunen. Steuerausfälle sollten Sie darum unbedingt vermeiden. In der Praxis können unter Umständen Dritte für die Steuerschuld eines anderen haften. An wen können Sie also unter welchen Voraussetzungen herantreten?
Klären Sie die Frage, wer der gesetzliche Vertreter für die Steuerschuld einer natürlichen oder juristischen Person ist. Ein Schwerpunkt dieses Seminars ist die Vertreterhaftung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
13.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr