Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber von Planungsleistungen, die deren Vergabe vorbereiten und die Wertung durchführen
Die VgV sieht für die Vergabe von Leistungen an Ingenieurinnen und Ingenieure nach wie vor die Durchführung eines Leistungswettbewerbs vor. Dies schließt grundsätzlich eine Wertung allein nach dem Preis aus. Der Auftraggeber muss also Kriterien qualitativer Art bilden.
Der Referent erläutert Ihnen anhand von Beispielen, wie solche qualitativen Kriterien aussehen können und wie sie richtig gewertet werden. Sie lernen, wie Sie diese Thematik in den Zusammenhang des Vergaberechts einordnen und können dies in praktischen Fällen gemeinsam diskutieren. Mit diesem Wissen werden Sie in puncto Planungsleistungen zum Vergabe-Profi!
Besonderheiten der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Eignungskriterien, Abgrenzung zu Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien nach VgV
Weitere Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien gewichten
Wertung durchführen
Wertungsmatrix
Punktevergabe
Preis berücksichtigen
Wertungsentscheidung dokumentieren
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
01.09.2025
09:00 - 12:00 Uhr