Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern von Bauleistungen, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Auch knapp 80 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs werden noch Kampfmittel im Boden gefunden. Daraus entstehen immer wieder Probleme bei der Bauabwicklung.
Der Referent erläutert Ihnen daher, welche Pflichten Sie als Auftraggeber nach dem Vergaberecht und aus dem Bauvertrag treffen. Sie erfahren zudem, wie sich Kampfmittelfunde auf die Abwicklung im Hinblick auf Nachträge, Bauzeitverlängerung und daraus resultierenden Kosten auswirken. Im Fokus stehen auch die Pflichten der Planerin bzw. des Planers. Ein echtes Praxisseminar, in dem Sie wertvolle Hinweise für Ihren Arbeitsalltag erhalten!
Öffentlich-rechtliche Vorgaben im Überblick
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Arbeitshilfen
Vergaberechtliche Fragen
Eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung
Keine Übertragung ungewöhnlicher Wagnisse
Anforderungen der VOB/C in Abschnitt 0
Vertragsrechtliche Fragen
Beschreibung des Leistungssolls
Nachträge wegen Kampfmittelfunden
Behinderung wegen Kampfmittelfunden
Die Stellung der Architektin bzw. des Architekten oder der Ingenieurin bzw. des Ingenieurs
Beratungspflichten
Haftung
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
24.01.2025
09:00 - 12:00 Uhr