Mitabeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Beschaffung, Gremienbetreuung, Sitzungsdienst sowie Rats- und Fraktionsmitglieder
Die formelle Zuständigkeit für Beschaffungen bei kommunalen Gebietskörperschaften richtet sich nach der Abgrenzung der Bereiche zwischen dem Rat und der Verwaltung in der Geschäftsordnung, gemessen am geschätzten Auftragswert.
In der Praxis ergeben sich häufig Probleme, wenn der Rat nicht rechtzeitig bzw. gar nicht beteiligt wird.
Für eine ordnungsgemäße Beteiligung ist es zum einen erforderlich, dass die Auftragswerte zutreffend geschätzt werden. Zum anderen müssen Beschaffungsvorgänge, vor allem die Leistungsbeschreibung und die Eignungs- und Wertungskriterien vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe dem Rat vorgelegt werden, damit er darüber beraten und abstimmen kann. Nur so können Sie verhindern, dass unter Umständen über Jahre hinweg hohe Beträge ohne Wissen des Rates ausgegeben werden oder dass ggf. Schadensersatzansprüche der Bieter entstehen, wenn der Rat seine Zustimmung zu einem Vergabeverfahren verweigert. Erfahren Sie in diesem Seminar kompakt und aktuell, wie Sie Ihren Rat rechtssicher und effektiv bei Beschaffungen einbinden!
Überblick über die Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens
Hinweise auf Interessenkonflikte und Projektantenproblematik
Rat zeitgerecht beteiligen: vor Einleitung des Verfahrens und nicht innerhalb der Bindefrist
Aktive Mitwirkung des Ratsgremiums an der Leistungsbeschreibung und der Eignungs- und Wertungskriterien
Ratsgremien durch Splitten von Aufträgen umgehen
Zeitgerechte Beschlussfassung, ggf. mit Vorbehalten
05.11.2025
10:00 - 12:00 Uhr