Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsbehörden, Bauplanungsämter und Rechtsämter
Der Außenbereich soll nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Viele ländliche Regionen vermitteln jedoch eher den Eindruck eines „im Zusammenhang bebauten Außenbereichs“. Grund hierfür sind häufig historische Siedlungsstrukturen und die Regelungen des § 35 Abs. 4 BauGB. Diese ermöglichen Nachnutzungen, die auf dem Grundgedanken des Bestandsschutzes basieren, bis hin zur Neuerrichtung von Gebäuden. Dabei hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Zulässigkeit für Vorhaben immer differenzierter ausgestaltet, was zu einer nahezu unübersichtlichen Einzelfallkasuistik geführt hat.
Dieses Seminar verschafft Ihnen den notwendigen Überblick! Anhand von Fällen aus der Praxis erläutert Ihnen der Referent die nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigten Vorhaben mit ihren einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen. Er erklärt insbesondere deren Anwendung auf die konkrete Situation. Mit diesem Wissen wird es Ihnen leichter fallen, die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich rechtssicher zu beurteilen!
Einleitung
Begriff des Außenbereichs
Systematik des § 35 BauGB
§ 35 Abs. 4 BauGB als gesetzliche Ausformung des überwirkenden Bestandsschutzes
Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB
Rechtswirkung des Satzes 1
Die begünstigten Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1
Nutzungsänderung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude
Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz
Wahrung der äußeren Gestalt
Räumlich-funktionaler Zusammenhang mit der Hofstelle
Neuerrichtung von Wohngebäuden
Missstände und Mängel am Gebäude
Langjährige Eigennutzung
Nutzung durch Eigentümer*in oder ihrer bzw. seiner Familie
Wiederaufbau zerstörter Gebäude
Alsbaldige Neuerrichtung
Gleichartigkeit des Gebäudes
Änderung oder Nutzungsänderung kulturlandschaftsprägender Gebäude
Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude
Erhaltung des Gestaltwerts
Erweiterung eines Wohngebäudes
Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude
Angemessenheit der Erweiterung
Erweiterung gewerblicher Betriebe
Gewerblicher Betrieb
Angemessenheit der Erweiterung
Keine Nutzungsänderung
Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB
Vom äußeren Erscheinungsbild zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert
Äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen wiederhergestellt
Keine stärkere Belastung des Außenbereichs
Begründeter Einzelfall
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauGB
13.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr