Neuling im Fahrerlaubnisrecht und "alte Hasen", die ihr Grundwissen auffrischen möchten oder sich über Änderungen informieren wollen
„Schon mit dem Führerschein angefangen?“ Diese Frage ist sehr verbreitet, wenn man sich mit Jugendlichen unterhält, die kurz vor dem 17. Lebensjahr stehen. Auch mit dem Ersterwerb der Fahrerlaubnis ist es meist nicht getan: Beruflich wird häufig der LKW-Führerschein benötigt, für den Urlaub ein internationaler Führerschein. Und leider kommt es auch häufiger vor, dass der Führerschein abhanden kommt.
Dies sind nur einige Fälle, in denen auch später die schnelle und zuverlässige Hilfe der Führerscheinstelle benötigt wird. Für viele Verwaltungen ist daher die Führerscheinstelle eines der Aushängeschilder im Sinne des Bürgerservice und der Kundenzufriedenheit.
Gleichzeitig ist das Führerscheinrecht immer umfangreicher und für Außenstehende und Neulinge komplizierter geworden.
Der Dozent wird Sie systematisch in die Materie des Fahrerlaubnisrechts einführen und Ihnen die grundlegenden Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet vermitteln. Die zahlreichen und vielfältigen Fallkonstellationen bei der Antragsbearbeitung werden systematisch dargestellt und besprochen. So können Sie zukünftig Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern rechtssicher und souverän beantworten.
Fahrerlaubnisverordnung
Art des Vortrags
Praxisbezug
09.04.2025
09:00 - 16:00 Uhr
26.11.2025
09:00 - 16:00 Uhr