Beschäftigte aus den Bereichen Organisation, Leitung, IT und Personal
Cyberangriffe auf Kommunen sind leider keine Seltenheit mehr: Ein Hackerangriff im November 2023 legt 70 NRW-Kommunen lahm. Online-Dienste in den Bürgerdiensten sind blockiert.
Das hat Folgen: Anträge in Sozialämtern können teilweise nicht bearbeitet werden, Auszahlungen funktionieren oft nicht. In einigen Einwohnermeldeämtern kann man keine Ausweise bekommen. Bei manchen Standesämtern funktioniert die Registrierung von Todesfällen oder Geburten nicht. In betroffenen Zulassungsstellen können keine Autos an- oder umgemeldet werden. Wie lange sich die Störungen hinziehen, ist nicht absehbar.
Kommunen und deren Organsiatonseinheiten rücken nicht erst seit der neuen NIS2-Richtlinie in den Fokus der IT-Sicherheitsregelungen, da kommunale Unternehmen häufig Betreiber von Kritischen Infrastrukturen sind und besonders hohen Cyber- und IT-Sicherheitsstandards entsprechen müssen.
Dabei haben IT-Verantwortliche in der Kommune neben dem operativen Alltagsgeschäft sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen an die Informationssicherheit effektiv und pragmatisch umgesetzt werden.
In diesem Online-Seminar verschafft Ihnen die Referentin anhand von rechtspraktischen Beispielen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Handlungspflichten und To-Do's des IT-Sicherheitsrechts. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Ihre rechtspraktischen Fragen gemeinsam zu diskutieren.
Gesetzliche Grundlagen
Überblick
Kernbereiche des IT-Sicherheitsrechts
Randbereiche: Künstliche Intelligenz, Datenschutz usw
Verwaltungsanweisungen und Standards
Vertragsfragen
IT-Outsourcing
Penetrationstests
Versicherungen
Rechtsfolgen
Haftung von Leitungsebenen
Sanktionen
25.06.2025
09:00 - 16:00 Uhr