Fach- und Führungskräfte der Ämter für Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung, Bauordnungsrecht sowie Soziales
Die Aufgaben der Wohnungaufsicht werden ständig drängender, da sich die Verwahrlosung von Wohnraum bei privaten und gewerblichen Vermietern in steigendem Maße zeigt. Das seit dem 1. Juli 2021 in NRW geltende Wohnraumstärkungsgesetz ist die Grundlage für Verfahren des Wohnungaufsichtsrechts.
Das Recht stärkt die Kommunen, wirkungsvoller gegen Problemimmobilien einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Sie können so Gefährdungen unterbinden, die sich aus einer Wohnraumnutzung ergeben. Zudem haben Sie durch die jetzt definierten Anforderungen an die Unterkünfte von Beschäftigten eine Handhabe, Maßnahmen der Wohnungsaufsicht durchzusetzen. Sie erhalten erweiterte Handlungsmöglichkeiten, um verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum zu bekämpfen.
Die Referentin informiert Sie umfassend über Zielsetzungen und Instrumente des Gesetzes und Ihre Handlungsmöglichkeiten in der Praxis. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand aktuell zu informieren und erhalten Sie so die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der Rechtsvorschriften!
07.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr