Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen.
Nach § 2 AsylbLG ist das SGB XII auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.
Daher müssen Sie, wenn Sie Leistungen für Asylbewerber bewilligen, über Kenntnisse des SGB XII verfügen, insbesondere aus dem 3. Kapitel SGB XII.
Sie lernen im Seminar anhand praktischer Fälle die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen des 3. Kapitels SGB XII kennen und können über die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entscheiden und beraten. Der Dozent verdeutlicht mit zahlreichen Beispielen und Übungen mit entsprechenden Lösungen die wesentlichen Unterschiede des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate zum Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII.
Gewinnen Sie so mehr Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit. Sie werden Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben und insbesondere Fälle des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate auf das Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII sachgerecht umstellen können.
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII, VO zu § 82 SGB XII, VO zu § 90 Abs.2 Nr. 9 SGB XII
20.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr
28.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr
13.11.2025
09:00 - 16:00 Uhr