(Kommunale) Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gebäude-/Facilitymanagement, Veranstalterinnen und Veranstalter, Technikerinnen und Techniker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Agenturen
Der Begriff Betreiberverantwortung ist zwar gemeinhin bekannt. Gesetze wie die Sonderbauverordnung legen Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber fest. Aber wer ist überhaupt Betreiber einer Versammlungsstätte und welche Aufgaben hat er zu erfüllen?
Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, einem Amt oder einer Abteilung betrieben; die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die Kommune oder eine andere Organisationseinheit inne. Wer ist dann eigentlich für was verantwortlich?
Zudem darf nicht jede Aufgabe an jeden Beschäftigten delegiert werden. Die SBauVO, aber auch der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften fordern für die Übernahme bestimmter Aufgaben entsprechende Qualifikationen. Der Betreiber hat eine Delegationspflicht, wenn er nicht selbst über die entsprechenden (Formal-)Qualifikationen verfügt.
Für all diese Fragen regelt der Gesetzgeber jedoch nur die Rahmenbedingungen. Wie die konkrete Organisation in der Versammlungsstätte aussieht und welche Beschäftigten welche Aufgaben erfüllen, muss der Betreiber selbst festlegen.
Die erfahrene Referentin gibt Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen. Sie zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich absichern können. Verschaffen Sie sich Klarheit!
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.
Sie können gerne Fragen und Fälle aus Ihrer Praxis (Unterlagen, Organigramme, Stellenbeschreibungen, (Miet-)Verträge vor dem Seminar beim Studieninstitut einreichen oder in digitaler Form zum Seminar mitbringen.
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Praxisnahe Vermittlung des Themas
23.09.2025
09:00 - 16:00 Uhr