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R15325

Schwerpunkt: Aufrechnung von Forderungen durch das Jobcenter

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)

Ihr Gewinn

Den Nachranggrundsatz im Bereich SGB II können Sie auch durch Aufrechnung wiederherstellen. In der Praxis der Jobcenter hat sich dieses Instrument allerdings als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen müssen Sie bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft beachten. Zum anderen gilt es, nicht nur das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander, sondern auch eventuelle Minderungen wegen begangener Pflichtverletzungen zu berücksichtigen. Alles in allem keine leichte Rechtsanwendung.

In diesem Kurzseminar besprechen Sie intensiv mit dem erfahrenen Dozenten den richtigen Umgang mit Aufrechnungen in Ihrer täglichen Arbeit. Dies erfolgt praxisnah mit konkreten Beispielen und natürlich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Machen Sie sich in dieser Materie fit!

Inhalte
  • Tatbestand und Rechtsfolgen bei einer Aufrechnung nach § 42a SGB II
  • Tatbestand und Rechtsfolgen bei einer Aufrechnung nach § 43 SGB II
  • Mehrfachaufrechnungen und das Rangverhältnis nach §§ 42a, 43 SGB II
  • Rangverhältnis und Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen (Sanktionen)
  • Folgen des Individualprinzips bei Aufrechnungen
  • Korrektur eines Aufrechnungs-VA als Dauer-VA nach § 48 SGB X
  • Auswirkungen der analogen Anwendung von § 1629a BGB auf Aufrechnungen

Termine und Anmeldung

04.04.2025
09:00 - 12:15 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

07.03.2025

Ort

Dauer

0,5 Tage

Leitung

Lutz Wittler

Preis

105,00 €