Mitarbeiter*innen der SGB II Leistungsträger
Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Das Sozialstaatsprinzip verlangt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und denjenigen, die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben, eine angemessene Unterkunft zu finanzieren. Die Vorschriften zur Übernahme für Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Praxis nicht immer leicht umzusetzen und oft konfliktbeladen.
Die erfahrene Dozentin vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse einschließlich der aktuellen Rechtsprechung, um Entscheidungen auf diesem Gebiet sicher und rechtmäßig treffen zu können.
Allgemeines/ Basisinformationen
Bedarfe für Unterkunft (Begriff, Berücksichtigungsfähige und angemessen Unterkunftskosten)
Bedarfe für Heizung (Berücksichtigungsfähige und angemessene Heizkosten)
Wohnkosten nach Umzug in eine neue Unterkunft
Umzug von unter 25-Jährigen
Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohnten Wohneigentum
Anrechnung von Rückzahlungen und Guthaben
Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Mietkautionen
Direktzahlung an Dritte
Übernahme von Schulden und Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bei Räumungsklagen
Praxishinweise
SGB II
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07.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr