Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht und der Bauverwaltung
Wer kennt das nicht – Bauherrinnen und Bauherren möchten von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abweichen oder können Anforderungen der Bauordnung nicht vollständig erfüllen. Dann wird schnell der Ruf nach Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen laut. Nicht selten verweisen in diesen Fällen die Architektinnen bzw. Architekten oder Anwältinnen bzw. Anwälte, die die Bauherren vertreten, auf vergleichbare Situationen an anderen Stellen. Diese Diskussion wird oft emotional geführt.
Daher ist es umso wichtiger, dass Sie über solides Wissen in diesen Bereichen verfügen, um die jeweiligen Gegebenheiten klar einschätzen zu können. Der Referent zeigt Ihnen, wie Sie in der Praxis mit Ausnahmen nach § 31 I BauGB, Befreiungen und Abweichungen richtig umgehen können. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und erfahren auch etwas über die prozessualen Aussichten, falls es doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Mit diesen Kenntnissen wird es Ihnen viel leichter fallen, in Ihrer Praxis rechtssicher zu entscheiden!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauGB, BauO NRW, BauNVO
18.03.2025
09:00 - 16:00 Uhr