Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt, Umweltamt, Baubereich und Vollstreckungsbereich
Warum sollte ich mich in der Verwaltung mit dem Gesellschaftsrecht auskennen? Damit Sie wissen, gegen wen Sie eine ordnungsbehördliche Maßnahme richten müssen. Denn je nach Gesellschaftstyp gelten unterschiedliche Regelungen, wer für ein Verhalten ordnungsbehördlich verantwortlich ist. Sie sollten beurteilen können, ob Sie eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft vor sich haben und welche Grundzüge für beide Typen gelten.
Darum erhalten Sie zunächst einen Überblick über das Recht der Personengesellschaften und Körperschaften. Danach geht der Dozent, ein langjähriger Praktiker, auf einzelne Probleme ein, die Ihnen in der Verwaltungspraxis mit den unterschiedlichsten Gesellschaften begegnen können. Neben der Frage der Verantwortlichkeit werden Probleme aus dem Bußgeldrecht, aus der Verwaltungsvollstreckung sowie aus der Insolvenz ein Thema sein. Das Seminar möchte Ihnen Berührungsängste mit dem Gesellschaftsrecht nehmen und Sie in die Lage versetzen, souverän die Grundregeln des Gesellschaftsrechts in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
27.03.2025
09:00 - 16:00 Uhr