Fach- und Führungskräfte der kommunalen Bauaufsichtsbehörden sowie Entwurfsverfassende
Kennen Sie eigentlich die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW? Wenn nicht, ist das keinesfalls verwunderlich, denn die unteren Bauaufsichtsbehörden arbeiten seit fast zwei Jahrzehnten ohne eine solche Erläuterung der Landesbauordnung seitens des Gesetzgebers. Dass es überhaupt eine Verwaltungsvorschrift gab, ist vielen Mitarbeiter*innen gar nicht mehr bewusst. Im Zuge der drei Novellierungen der Landesbauordnung in den Jahren 2018 bis 2024 wird nun auch wieder eine aktuelle Verwaltungsvorschrift erwartet und die sollten Sie kennen!
Der Referent wird Sie zunächst an die rechtliche Einordnung und Handhabung der Vorschrift heranführen. Anschließend arbeitet er mit Ihnen die wesentlichen klärenden Aussagen aus den einzelnen Themenbereichen der Landesbauordnung heraus. So erschließen Sie sich diese wichtige Arbeitsgrundlage und damit wird Ihnen auch die konkrete Anwendung der LBO NRW leichter fallen. Ein echtes Must-have-Seminar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW