Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die mit Aufgaben der Eingruppierung betraut sind, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder
"Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht", heißt es in § 12 Absatz 2 TVÖD.
Also ist die Eingruppierung von Beschäftigten selbsterklärend, schließlich ist im Tarifvertrag alles hierzu unmittelbar geregelt. Der Arbeitgeber hat diese Regelung nur noch umzusetzen. Oder ist es doch nicht so einfach?
Die Kunst des Eingruppierens besteht darin, die generellen Regelungen des TVÖD korrekt auf den Einzelfall anzuwenden. Hierfür müssen Sie die Grundlagen des Eingruppierungsrechts beherrschen und die dahinter stehende Systematik kennen. Zudem ist es wichtig, dass Sie die im TVöD aufgeführten und durch die Rechtsprechung zum Teil bereits geklärten unbestimmten Rechtsbegriffe richtig auslegen können (z.B. Was bedeutet "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse"?).
In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen und alles darüber hinaus Wichtige und Aktuelle zum Eingruppierungsrecht. Sie erfahren u.a., wie Sie aufgrund persönlicher Merkmale und in besonderen Fällen verfahren müssen.
Erster Tag
Vormittag
Rechtsgrundlagen des Eingruppierungsrechts (TVöD, EntgO-VKA)
Anwendungsbereich und Struktur der Entgeltordnung (Prüfschritte aufgrund Nr. 1 der Vorbemerkungen zur EntgO-VKA, Spezialitätengrundsatz, Vollständigkeitsprinzip der EntgO)
Aufbau der Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (u.a. Prüfung von „unten“ nach „oben“)
Unterscheidung von subjektiven und objektiven Merkmalen
Nachmittag
Die unbestimmten Rechtsbegriffe der Entgeltordnung (Rechtscharakter), Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe, Merkmal: Unterstellungsverhältnisse
Systematik des Ablaufs von Bewertungen - Bildung von Arbeitsvorgängen (Zusammenhangstätigkeit, Atomisie-rungsverbot, Umgang mit Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeiten, Abwesenheitsvertretung) , Auswirkungen des BAG Urteils vom 28.2.18 4 AZR 816/16 (Geschäfts-stellenverwalter/-innen auf die Bildung von Arbeitsvor-gängen)
zusammenfassende Betrachtungsweise
Zweiter Tag
Vormittag
Bewertung von Mischarbeitsplätzen (Unterscheidung Anforderungsbetrachtung/Entgeltgruppenbetrachtung)
Eingruppierung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale (Voraussetzung in der Person – Berufsausbil-dung, wissenschaftl. Hochschulbildung, Hochschulbil-dung, ausländische Abschlüsse, Sonstige*r)
Nachmittag
Grundnorm des Eingruppierungsrechts (§ 12 TVöD, auszuübende Tätigkeit – Direktionsrecht des Arbeitgebers, Unterscheidung dauerhaft und vorübergehend übertragene Tätigkeit, Tarifautomatik, Auswirkungen der Tarifautomatik (Höhergruppierung, korrigierende Rückgruppierung, Änderungskündigung)
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (u.a. Instrument der Erprobung)
Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung,
Eingruppierung in besonderen Fällen - § 13 TVöD
Sonderproblem: Eingruppierung von Personalratsmit-gliedern,
Gleichstellungsbeauftragten
Dritter Tag
Vertiefung anhand von Praxisfällen in Gruppenarbeiten
Vierter Tag
Am vierten Tag können Sie Sachverhalte und Probleme aus Ihrer beruflichen Praxis besprechen.
Der dritte Seminartag ist für die Vertiefung anhand von Praxisfällen in Gruppenarbeiten vorgesehen.
Am vierten Tag können Sie Sachverhalte und Probleme aus Ihrer beruflichen Praxis besprechen. Übersenden Sie uns bei Anmeldung zu dem Seminar oder nach dem dritten Seminartag gern Ihre Themen für den vierten Seminartag.
04.11.2024
09:00-16:00 Uhr
05.11.2024
09:00-16:00 Uhr
06.11.2024
09:00-16:00 Uhr
18.11.2024 09:00-16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich