Führungskräfte, Beschäftigte im Personal- und Organisationsamt, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte
Wie Sie wissen, wurde im Rahmen der neuen Entgeltordnung VKA sämtliche früheren „Angestelltentätigkeiten“ tariflich neu bzw. anders bewertet. Parallel dazu haben die landesbezirklichen Tarifvertragsparteien (KAV NW, ver.di nrw) neue Eingruppierungsregelungen für die Eingruppierung der „gewerblich-technischen Beschäftigten („Arbeiter“) und Schulhausmeister" vereinbart.
Dabei wurden die bisherigen Eingruppierungsmerkmale aus dem alten Eingruppierungsrecht den TVöD-Entgeltgruppen entweder zugeordnet, für bestimmte Bereiche neu verhandelt oder überflüssige bzw. veraltete Merkmale gestrichen. Im Ergebnis liegt seit dem 01.01.2017 nun ein modernisiertes und besser lesbares Eingruppierungsverzeichnis im Hinblick auf veränderte berufliche Rahmenbedingungen vor, das z. B. auch durch das Herausstreichen der Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege entschlackt wurde.
In diesem Seminar erläutert der in Eingruppierungsfragen sehr erfahrene Referent des KAV NW, der auch an den Tarifverhandlungen zum TVöD-NRW beteiligt war, die seit 2017 geltenden Eingruppierungsmerkmale und gibt Hintergrundinformationen zu verschiedenen Entgeltgruppen. Anhand von zahlreichen Eingruppierungsbeispielen werden sowohl die bisherigen unverändert gebliebenen Tätigkeiten der Arbeiter als auch die neuen Eingruppierungsmöglichkeiten dieser Berufsgruppe aufgezeigt. Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeiter- und Schulhausmeisterrecht rundet das Seminar ab.
02.12.2024
09:00 - 16:00 Uhr