Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht und Bauverwaltung, Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Sowohl das Bauordnungs- als auch das Bauplanungsrecht fordern, dass die Rechte der Nachbarn beachtet werden. Nachbarschützende Bestimmungen des Bauordnungsrechts, des baurechtlichen Immissionsschutzrechts und des Bauplanungsrechts führen dazu, dass die Nachbarn bei einem Verstoß unmittelbare Abwehransprüche haben. Bleibt die zuständige Behörde untätig, können sie ein bauaufsichtliches Einschreiten verlangen.
Sie sollten also wissen, welche Bestimmungen nachbarschützenden Charakter haben und auf welche Weise etwaige Nachbarrechte gewahrt werden. Denn schließlich wollen Sie doch sicher nicht vor Gericht gesagt bekommen, dass eine erteilte Genehmigung rechtswidrig sei und den Kläger in seinen Rechten verletze oder dass man den gesetzlichen Anspruch des Nachbarn verkannt habe!
Informieren Sie sich daher aktuell bei einem Experten und erfahren Sie, wie Sie Ihre Entscheidungen gerichtsfest treffen!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW