Leben mit „Hartz-IV“

Was ist mit der Regelleistung im SGB II abgegolten? Lässt sich mit dem Anteil für Ernährung eine ausgewogene Ernährung finanzieren? Die Auszubildenden des Coesfelder Modell- Lehrgangs wollten es genauer wissen und vereinbarten mit ihrem Sozialrechtsdozenten, Torsten von Düllen, die Durchführung eines Projektes. Sie stellten einen Ernährungsplan für 1 Woche auf und gingen mit dem vom Studieninstitut finanzierten „Wochenbetrag“ eines alleinstehenden Leistungsempfängers einkaufen.

So lautete der Auftrag:
Ausgangslage: Nach der (im März 2010 noch gültigen) Rechtslage stehen einer allein stehende Person ca. 31,00 € für eine Woche zur Verfügung, um davon Nahrung und Getränke zu finanzieren (359,00 €/Monat, ca. 37 % für Nahrung, Getränke).
Ihre Aufgabe: Stellen Sie einen Ernährungsplan für eine Woche auf. Es sollte sich um eine insgesamt »vernünftige« Ernährung handeln. Erledigen Sie den Einkauf. In der Unterrichtsstunde am 11.03. stellen Sie den Ernährungsplan und die Lebensmittel im Unterricht vor. Berichten Sie über Ihre Erfahrungen - kann man damit auskommen? Sie haben dafür max.  
30 Minuten Zeit. Die Darstellungsform bleibt Ihnen überlassen. Die Einbeziehung von Nahrungsmitteln von einer Tafel o.ä. ist nicht zulässig, denn davon geht auch der Gesetzgeber nicht aus.

Das Projekt wurde untergliedert und die Arbeitsaufträge wie folgt verteilt: 

  1. Ernährungsplan »vernünftige Ernährung« (Jasmin Junkerkalefeld und Julia Zumdiek)
  2. Alternativ-Ernährungsplan »fast food« (Anika Scholz, Annette Mingo)
  3. Einkauf (Jens-Marvin Stetskamp).

Und dies ist das Ergebnis:
Jasmin J. und Julia Z. haben einen Ernährungsplan aufgestellt (s. Anlage) und im Kurs eine Diskussion zur Auskömmlichkeit des Regelbedarfes eröffnet. Geschlossen haben sie damit, dass nach Abrechnung von Pfand noch Geld für Chips und Bier übrig war. Anika S. und Annette M. haben einen fast-food-Plan aufgestellt und ihn mit Informationen zu den Folgen ungesunder Ernährung und den Kalorienbedarf angereichert (s. Anlage). 

Beide Vorträge waren sehr gelungen. Jens- Marvin S. hat anschließend davon berichtet, dass ein Einkauf nach Plan Disziplin (nur das einkaufen, was gebraucht wird) und vor allem Zeit (immer wieder vergleichen, im Supermarkt hin und her schauen) kostet.
  
In der anschließenden Diskussion haben die Teilnehmenden des Kurses festgehalten, dass man mit dem Ernährungsanteil im Regelbedarf auskommen kann. Dies gilt nach ihrer Meinung auch für Personen, die länger im Leistungsbezug sind - auch wenn dies den Verzicht auf »Extras« bedeutet. Der Einkauf wurde ausschließlich bei einer großen Supermarktkette vorgenommen. Kosten für Zutaten wie Zucker und Mehl, die »im Haushalt so vorrätig sind«, können so nach Auffassung des Kurses auch gedeckt werden. Bei mehreren Personen in der Bedarfsgemeinschaft ergäben sich Synergieeffekte.

Einschränkend war zu sagen, dass dies nur für den Ernährungsanteil so festgehalten wurde und eine allgemeine Aussage für den gesamten Regelbedarf nicht daraus abgeleitet werden kann.

Fazit: Das Projekt hat allen Beteiligten nicht nur Spaß gemacht, sondern auch interessante Erkenntnisse geliefert.