Unsere Arbeit als zuständige Stelle beruht auf der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) des Landes vom 5. September 2006, zuletzt geändert durch VO vom 31. August 2010.
Das Studieninstitut ist für die Abnahme von Prüfungen im Bereich
zuständig.
Im Einzelnen ergibt sich unsere Arbeit als zuständige Stelle aus folgenden Normen des Berufsbildungsgesetzes:
Im Bereich der Ausbildung der Beamten des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Kommunalbereich ist das Studieninstitut zuständig für die Abnahme der Laufbahnprüfung gem. § 15 VAPmD-Gem.
Nach § 69 Abs. 2 LVO NRW führt das Studieninstitut die nach § 15 Abs. 4 LVO NRW vorgeschriebenen Auswahlverfahren durch, um die Eignung von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes für den Aufstieg in den gehobenen Dienst festzustellen.