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Zuständige Stelle

Unsere Arbeit als zuständige Stelle beruht auf der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) des Landes vom 5. September 2006, zuletzt geändert durch VO vom 31. August 2010.

Das Studieninstitut ist für die Abnahme von Prüfungen im Bereich

  • Kaufleute für Büromanagement
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Ausbildung der AusbilderInnen (AdA)
  • Verwaltungsangestellte der Lehrgänge VL I und VL II

zuständig.

Im Einzelnen ergibt sich unsere Arbeit als zuständige Stelle aus folgenden Normen des Berufsbildungsgesetzes:

  • § 39: Errichtung von Prüfungsausschüssen
  • § 40: Berufung der Prüfungsausschüsse
  • § 43-46: Zulassung zur Abschlussprüfung
  • § 48: Durchführung der Zwischenprüfung
  • § 54: Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung
  • § 59: Prüfungen im Bereich der beruflichen Umschulung

Im Bereich der Ausbildung der Beamten des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Kommunalbereich ist das Studieninstitut zuständig für die Abnahme der Laufbahnprüfung gem. § 15 VAPmD-Gem.

Nach § 69 Abs. 2 LVO NRW führt das Studieninstitut die nach § 15 Abs. 4 LVO NRW vorgeschriebenen Auswahlverfahren durch, um die Eignung von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes für den Aufstieg in den gehobenen Dienst festzustellen.