Dieser Lehrgang ist eine vertiefende Weiterbildung für Fachkräfte der Verwaltung, die in der Regel als Verwaltungsfachangestellte oder im Rahmen eines Verwaltungslehrgangs I die notwendigen Grundkenntnisse erworben haben. Die Teilnehmenden werden auf eine qualifizierte Sachbearbeitung und die Übernahme von Führungsaufgaben vorbereitet.
In den Lehrgang integriert ist ein Seminar zur Ausbildungseignungsprüfung. Mit einem Gutschein können die Teilnehmenden während des Lehrgangsbesuchs die Blended-Learning-Fortbildung zur „Ausbildung der Ausbilder“ besuchen. Anschließend kann am stiwl die Ausbildungseignungsprüfung abgelegt werden.
Der kommunale Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden (Anmeldevordruck und Anlage Zeugnis). Interessierte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können sich auch privat anmelden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II ist für alle Interessierten die Teilnahme an einem Zulassungslehrgang von ca. 30 Doppelstunden (Unterricht in den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunales Verfassungsrecht).
Zusätzlich müssen diejenigen, die die VFA- oder VL I-Prüfung mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ abgeschlossen haben, erfolgreich ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dieses gliedert sich in einen standardisierten Leistungstest und drei schriftliche Arbeiten, nämlich zwei fallbezogene Klausuren und einen Fachtest mit MC-Fragen über die Kenntnisse der Erstausbildung.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber oder als Privatperson zum Lehrgang eingeladen.
Der Angestelltenlehrgang dauert inklusive des vorbereitenden Zulassungslehrgangs etwa 2 ½ bis 3 Jahre und umfasst ca. 450 Doppelstunden.
Die Lehrveranstaltungen finden in modularer Form, in der Regel einmal wöchentlich und zweimal im Monat samstags, jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, statt. Hinzu kommen gesonderte Termine (z.B. im Bereich „Methoden- und Sozialkompetenzen“ und „Ausbildung der AusbilderInnen“). Alle Fächer werden aus pädagogischen Gründen in Seminarform abgewickelt. Die Teilnehmenden erhalten hierüber zu Beginn des Lehrgangs Informationen.
Module | Rechtliche Kompetenzen |
1 | Staats- und Europarecht |
Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht | |
3 | Kommunales Verfassungsrecht |
4 | Recht der Gefahrenabwehr |
5 | Sozialrecht (als Vertiefungsbereich) |
6 | Personalrecht |
7 | Bürgerliches Recht |
Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen | |
8 | Verwaltungsmanagement, E-Government, Digitalisierung |
9 | Kommunales Finanzmanagement (inkl. Buchführung, komm. Einnahmen) |
10 | Kosten- und Leistungsrechnung, (inkl. Investitionsrechnung, Controlling) |
Methoden- und Sozialkompetenzen | |
11 | Selbstlernkompetenz, Wissenschaftliches Arbeiten |
12 | Projektmanagement (zusammen mit Modul 8) |
13 | Vortrags- und Präsentationstechnik |
14 | Kommunikation und Kooperation |
15 | Interkulturelle Kompetenz, Diversity |
Die Lernziele für den Lehrgang finden Sie hier.
Die Mindestanforderungen für den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs regelt § 17 POV Kom II.
Das Gesamtergebnis setzt sich gem. §§ 6- 17 POV Kom II wie folgt zusammen:
Das Studieninstitut kann auf Antrag bis zu 50 % der vorgesehenen Leistungsnachweise der Module 1-10 erlassen, wenn einschlägige Kenntnisse aus einer entsprechenden Vorbildung (mind. DQR 6-Niveau) nachgewiesen werden.
Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“
zu führen.
Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.
► Anmeldeformular für Kurse am Standort Bielefeld
► Anmeldeformular für Kurse am Standort Münster
► Übersicht über die Lehrgangsentgelte (Lehrgangsstart bis 30.04.2022)
► Übersicht über die Lehrgangsentgelte (Lehrgangsstart ab 01.05.2022)
► Übersicht über die Lehrgangsentgelte (Lehrgangsstart ab 01.01.2024)