Dieser Lehrgang ist eine grundlegende Qualifizierung für Fachkräfte, die eine hoch- oder gleichwertige Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes/der Kommunalverwaltung absolviert haben. Z. B. ein Studium oder eine Qualifizierung als Fachwirt bzw. Fachwirtin in der freien Wirtschaft; ein verwaltungsnaher Berufsabschluss wie z. B. Kaufleute für Büromanagement mit Schwerpunkt Verwaltung, Fachangestellte für Arbeitsförderung, Sozialversicherungsfachangestellte. Der Hochschulabschluss muss mindestens DQR 6 Niveau entsprechen.
Grundsätzlich sollten die Teilnehmenden das Potential haben, sich mit einem hohen Maß an Selbststudium die Grundkenntnisse eigenverantwortlich anzueignen.
Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung im gehobenen Dienst zu befähigen.
Nach Möglichkeit bieten wir für Teilnehmende im Quereinstieg zwei gesonderte Kurse an, um gezielt auf die veränderten Anforderungen eingehen zu können:
Der VL II Quer kompakt richtet sich an Personen, die noch keinen festen Arbeitsplatz in der Verwaltung haben und hauptberuflich qualifiziert werden sollen.
Die kommunalen Arbeitgeber schließen mit den Personen, die im Auswahlverfahren als geeignet eingestuft wurden, einen Vertrag über 2 Jahre mit dem Ziel der beruflichen Qualifizierung.
Die Qualifizierung setzt sich aus theoretischen Bausteinen (Lehrgang beim Studieninstitut) und praktischen Anteilen (Praxisabschnitte in der Verwaltung) zusammensetzt.
Der Verwaltungslehrgang II für Quereinsteigende kompakt dauert inklusive Prüfung 2 Jahre. Er umfasst ca. 1000 Unterrichtsstunden, die zum Teil in geschlossenen Blöcken und zum Teil berufsbegleitend (einmal pro Woche) angeboten werden.
Der VL II Quer richtet sich an Personen, die bereits einen festen Arbeitsplatz in der Verwaltung haben und nebenberuflich qualifiziert werden sollen.
Der Verwaltungslehrgang II Quer dauert inklusive Prüfung 2 ½ bis 3 Jahre. Er umfasst ebenfalls ca. 1000 Unterrichtsstunden. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel einmal wöchentlich und zweimal im Monat samstags, jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, statt. Hinzu kommen gesonderte Termine für z. B. Sozialkompetenzen.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Derzeit gibt es nur einen Bedarf am Standort Münster. Die Quer Kompakt-Lehrgänge starten in Münster im Frühjahr jeden Jahres.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Das Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II Quer/ Quer kompakt ist in das Auswahlverfahren bei den einstellenden Verwaltungen und den Lehrgang beim Studieninstitut integriert.
Für die Zulassungsprüfung benötigt das stiwl von den Arbeitgebern eine Note aus dem Auswahlverfahren sowie die Note aus dem Eignungstest "Zulassung VL II Quer".
Module | Rechtliche Kompetenzen |
1 | Methodik der Rechtsanwendung |
1 | Staats- und Europarecht |
Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht | |
3 | Kommunales Verfassungsrecht |
4 | Recht der Gefahrenabwehr (+ Ausländerrecht) |
5 | Sozialrecht (als Vertiefungsbereich) (+ Asylbewerberrecht) |
6 | Personalrecht |
7 | Bürgerliches Recht |
Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen | |
8 | Verwaltungsmanagement, E-Government, Digitalisierung |
9 | Kommunales Finanzmanagement (inkl. Buchführung, komm. Einnahmen) |
10 | Kosten- und Leistungsrechnung, (inkl. Investitionsrechnung, Controlling) |
Methoden- und Sozialkompetenzen | |
11 | Selbstlernkompetenz, Wissenschaftliches Arbeiten |
12 | Projektmanagement (zusammen mit Modul 8) |
13 | Vortrags- und Präsentationstechnik |
14 | Kommunikation und Kooperation |
15 | Interkulturelle Kompetenz, Diversity |
Die Mindestanforderungen für den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs regelt § 17 POV Kom II.
Das Gesamtergebnis setzt sich gem. §§ 6- 17 POV Kom II zusammen zu:
Das Lehrgangsentgelt für die VL II Quer - Lehrgänge entspricht dem Entgelt der normalen VL II - Lehrgänge inkl Zulassung und Prüfung.
Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“
zu führen.
Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.