Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Mitarbeitende, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.
Grundsätzlich meldet der Arbeitgeber Interessierte seiner Verwaltung namentlich an. Interessierte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können sich aber auch privat anmelden.
Ein verpflichtendes Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Eine Eignungsprognose im Rahmen der standardisierten Eignungstests wird angeboten und empfohlen.
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Der Verwaltungslehrgang I ist in einen Basislehrgang und anschließenden Aufbaulehrgang untergliedert. Der Basislehrgang dauert ca. 6 Monate und umfasst ca. 79 Doppelstunden Unterricht. Er schließt mit den Klausuren „Recht“ und „BWL“ ab.
Der sich daran anschließende Aufbaulehrgang dauert ca. 1,5 Jahre und umfasst weitere 214 Doppelstunden Unterricht. Insgesamt dauert der Lehrgang somit ca. 2 Jahre und umfasst ca. 293 Doppelstunden.
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit je 4 Doppelstunden von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr und einmal pro Quartel samstags von 8:00 Uhr - 13:00 Uhr statt.
Der Unterricht in den Fächern „Sozialkompetenzen“ wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt. Die Teilnehmenden erhalten über diese zusätzlichen Termine zu Beginn des Lehrganges Informationen.
Die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen sind unterrichtsfreie Zeiten.
Fächer Basislehrgang | Fächer Aufbaulehrgang |
Rechtliche Kompetenzen |
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Lerntraining, Selbstmanagement | Methodik der Rechtsanwendung |
Bürgerliches Recht | |
Allgemeines Verwaltungsrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht |
Staatsrecht (mit europarechtl. Bezügen) | Sozialrecht |
Kommunales Verfassungsrecht | Kommunales Verfassungsrecht |
| Personalrecht |
| Recht der Gefahrenabwehr |
Betriebs-/Finanzwirtschaftliche Kompetenzen |
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Verwaltungsorganisation und E-Government | Verwaltungsorganisation und E-Government |
Kommunales Finanzmanagement inkl. Kommunale Einnahmen | Kommunales Finanzmanagement inkl. Kommunale Einnahmen |
| Kommunale Buchführung |
| Kosten- und Leistungsrechnung |
Sozialkompetenzen |
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Kommunikation und Interkulturelle Kompetenz | Kommunikation und Kooperation |
Die Lernziele für den Lehrgang finden Sie hier.
Während des Basislehrgangs werden die Prüfungsklausuren „Recht“ und „BWL“ geschrieben. Ihr Bestehen ist Zulassungsvoraussetzung für den Aufbaulehrgang. Teilnehmende, die diese Voraussetzung erfüllen, aber nur den Basislehrgang besuchen, erhalten einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Basislehrgang.
Die Lehrgangsabschlussnote setzt sich wie folgt zusammen:
► Anmeldeformular für Kurse am Standort Bielefeld
► Anmeldeformular für Kurse am Standort Münster
► Übersicht über die Lehrgangsentgelte (Lehrgangsstart bis 30.04.2022)
► Übersicht über die Lehrgangsentgelte (Lehrgangsstart ab 01.05.2022)
► Übersicht über die Lehrgangsentgelte (Lehrgangsstart ab 01.01.2024)