Fach- und Führungskräfte der Planungs-, Tiefbau- und Bauverwaltungsämter, der Straßenbauämter, Kämmereien, Rechtsämter, Bauhöfe; Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Versorgungsunternehmen und Infrastrukturbetreiber
Die öffentliche Straßenbeleuchtung steht im Fokus. Hohe Strompreise fordern auch weiterhin Einsparmaßnahmen, die nach der Umrüstung auf LED häufig im zeitweisen Abschalten oder sogar im Rückbau der Beleuchtung bestehen. Doch ist dies auch rechtlich möglich und falls ja, welche Grenzen bestehen bezüglich der Verkehrssicherungspflicht?
Daneben erlangen Maßnahmen des Umweltschutzes eine immer größere Bedeutung. Bereits mit dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt (beschlossen im Jahr 2021) wurde § 41a BNatSchG eingeführt. Dieser enthält Vorgaben für die Straßenbeleuchtung; mangels Rechtsverordnungen ist er jedoch bis heute nicht in Kraft, da die Verordnungen noch erarbeitet werden. Was ist bereits heute absehbar und in punkto Beleuchtung zu berücksichtigen?
Die Referentinnen und Referenten betrachten diese und weitere Fragen rund um das Thema Straßenbeleuchtung, insbesondere im Spannungsfeld zum Naturschutz, und diskutieren mit Ihnen gemeinsam mögliche Lösungen. Informieren Sie sich kompakt und aktuell bei einem Expertenteam!
Umfang der Beleuchtungspflicht
Grenzen des Abschaltens von Straßenbeleuchtungsanlagen
Haftungsrisiken minimieren
Beleuchtung und Umweltschutz