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Q11025

Zulässigkeit von begünstigten Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 4 BauGB

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsbehörden, Bauplanungsämter und Rechtsämter

Ihr Gewinn

Der Außenbereich soll nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Viele ländliche Regionen vermitteln jedoch eher den Eindruck eines „im Zusammenhang bebauten Außenbereichs“. Grund hierfür sind häufig historische Siedlungsstrukturen und die Regelungen des § 35 Abs. 4 BauGB. Diese ermöglichen Nachnutzungen, die auf dem Grundgedanken des Bestandsschutzes basieren, bis hin zur Neuerrichtung von Gebäuden. Dabei hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Zulässigkeit für Vorhaben immer differenzierter ausgestaltet, was zu einer nahezu unübersichtlichen Einzelfallkasuistik geführt hat.

Dieses Seminar verschafft Ihnen den notwendigen Überblick! Anhand von Fällen aus der Praxis erläutert Ihnen der Referent die nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigten Vorhaben mit ihren einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen. Er erklärt insbesondere deren Anwendung auf die konkrete Situation. Mit diesem Wissen wird es Ihnen leichter fallen, die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich rechtssicher zu beurteilen!

Inhalte
  • Einleitung

    • Begriff des Außenbereichs

    • Systematik des § 35 BauGB

    • § 35 Abs. 4 BauGB als gesetzliche Ausformung des überwirkenden Bestandsschutzes

  • Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB

    • Rechtswirkung des Satzes 1

    • Die begünstigten Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1

      • Nutzungsänderung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude

        • Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz

        • Wahrung der äußeren Gestalt

        • Räumlich-funktionaler Zusammenhang mit der Hofstelle

      • Neuerrichtung von Wohngebäuden

        • Missstände und Mängel am Gebäude

        • Langjährige Eigennutzung

        • Nutzung durch Eigentümer*in oder ihrer bzw. seiner Familie

      • Wiederaufbau zerstörter Gebäude

        • Alsbaldige Neuerrichtung

        • Gleichartigkeit des Gebäudes

      • Änderung oder Nutzungsänderung kulturlandschaftsprägender Gebäude

        • Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude

        • Erhaltung des Gestaltwerts

      • Erweiterung eines Wohngebäudes

        • Zulässigerweise errichtetes Wohngebäude

        • Angemessenheit der Erweiterung

      • Erweiterung gewerblicher Betriebe

        • Gewerblicher Betrieb

        • Angemessenheit der Erweiterung

        • Keine Nutzungsänderung

  • Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB

    • Vom äußeren Erscheinungsbild zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert

    • Äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen wiederhergestellt

    • Keine stärkere Belastung des Außenbereichs

    • Begründeter Einzelfall

Organisatorische Hinweise

Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW

Bitte mitbringen

BauGB

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Termine und Anmeldung

13.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

16.01.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dr. Nils Gronemeyer 

Preis

195,00 €