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R33625

Bestattungsvorsorge- und Grabpflegeverträge im SGB XII anerkennen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII die vermögensrechtliche Anerkennung von Bestattungsvorsorge- und Grabpflegeverträge prüfen müssen.

Ihr Gewinn

Ist es der Versuch, Vermögen dem vorrangigen Zugriff durch die Sozialämter zu entziehen oder handelt es sich um sozialhilferechtlich anzuerkennende Entscheidungen von Hilfesuchenden? In der täglichen Praxis der Sozialhilfeträger spielen Bestattungsvorsorge- und Grabpflegeverträge eine große, teils sehr streitträchtige Rolle. Dies nicht nur im Kontext einer Vermögensprüfung, sondern auch bei der bedarfsanerkennenden Bestattungsvorsorge nach § 33 Abs. 2 SGB XII bzw. der Einkommensminderung nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII.

Doch was sind solche Verträge eigentlich genau? Wann handelt es sich um Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegeverträge und wann um reine Ansparverträge? Wann müssen diese Verträge sozialhilferechtlich berücksichtigt werden und wann sind sie nicht von Bedeutung?

Antworten, die nur im Einzelfall gegeben werden können und einer detaillierteren Prüfung bedürfen! Daher sollten Sie dieses Seminar nicht verpassen. Denn nach dem Besuch des Seminars wissen Sie, wie diese Verträge rechtlich einzuordnen sind und Sie können abgrenzen, wann es sich um Vermögen handelt. Auch in diesem Zusammenhang notwendige zivilrechtliche Fragen erörtert der Dozent.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Zivilrechtliche Ausgestaltung einer Bestattungsvorsorge und Grabpflege sowie Abgrenzung zu anderen, sozialhilferechtlich nicht anzuerkennenden Gestaltungsformen der Vorsorge für spätere Bestattungen
  • Bestattungsvorsorge- und Grabpflegeverträge und Vermögensschutz nach § 90 SGB XII
  • Angemessenheit der Vorsorge für den Todesfall
  • Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung
  • Bestattungsvorsorge nach § 33 Abs. 2 SGB XII und § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII

  • Diskussion zu Einzelfragen
Das sagen unsere Teilnehmenden
  • sehr gute Unterlagen
  • offen für Fragen, ausführliche Antworten
  • gute fachliche Tiefe
  • Gut war die Rhetorik des Dozenten

Termine und Anmeldung

13.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

15.04.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Dr. Hans-Heiner Gotzen 

Preis

215,00 €