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Q61025

Wohnberechtigungsscheine richtig erteilen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsämter

Ihr Gewinn

Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, unterliegen der Belegungsbindung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Dies bedeutet, dass diese Wohnungen in der Regel nur an Personen vermietet werden dürfen, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind.
Die Referentin erläutert Ihnen daher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie einen Wohnberechtigungsschein erteilen können. Sie geht auf Besonderheiten ein und zeigt Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Erfahren Sie alles, was Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen!

Inhalte
  • Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten
  • Antragsberechtigte und deren Haushaltsangehörige
  • Jahreseinkommen und Einkommensgrenzen
  • Maßgebliche Wohnungsgröße - Gewährung eines Zusatzraumes
  • Unterschiedliche Genehmigungsarten zum Bezug einer geförderten Wohnung
Bitte mitbringen

WFNG NRW, WNB

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Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Klare Beantwortung und Klärung von Fragen
  • Sehr gute Praxisbeispiele
  • Kurzweiliges und abwechslungsreiches Seminar

Termine und Anmeldung

15.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

17.04.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Jessica Thiesen 

Preis

215,00 €


04.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

06.11.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Jessica Thiesen 

Preis

215,00 €