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S11124

Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG): Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Zielgruppe

Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Sozialen Dienste

Ihr Gewinn

Sie arbeiten im Bereich der Jugendhilfe? Dann sind Sie durch das inzwischen vollständig zum 01.01.2023 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit vielen Neuerungen konfrontiert. Es beinhaltet unter anderem Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften des SGB IX Teil 1, insbesondere verfahrensrechtliche Neuerungen. Seit 2020 gelten neue Regelungen im Teil 2 des SGB IX im Bereich der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe. Diese Änderungen führen bei allen Reha-Trägern, auch den Jugendhilfeträgern, zu zusätzlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten. Viele neue Fragen stellen sich, wenn Sie Anträge auf Eingliederungshilfe bearbeiten.

Hinzu kommen neue Herausforderungen durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) mit dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Das Seminar hilft Ihnen, sich rund um die praxisrelevanten Änderungen durch das KJSG im Bereich der Hilfen „(wie) aus einer Hand“ für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu orientieren.

Die erfahrene Dozentin behandelt praxisnah die komplexen Regeln in Bezug auf die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Lernen Sie die neuen Regelungen kennen und effektiv anzuwenden. So gewinnen Sie Ihre bewährte Sicherheit in diesem Aufgabenbereich zurück!

Inhalte

1. Allgemeines/Grundsätzliches zur Eingliederungshilfe

2. Abgrenzungsfälle im SGB VIII:

  • Hilfen zur Erziehung/Hilfen für junge Volljährige/andere Maßnahmen

3. Prüfung im Rahmen des § 10 SGB VIII: Abgrenzung zu anderen Sozialleitungen

  • Vorrang-Nachrang-Verhältnis
  • Abgrenzungsfälle: insb. Schulleistungen, OEG-, Krankenhilfe- und Sozialhilfeleistungen

4. Eingliederungshilfe des SGB VIII und des SGB IX im Vergleich

  • Anspruchsinhaber/Leistungsberechtigte
  • Anforderungen an die Antragsstellung
  • (materielle) Voraussetzungen
  • Formen und Umfang der Hilfe/Leistungskatalog
  • Hilfeplanung/Gesamtplanung/Teilhabeplanung
  • (sachliche/örtliche) Zuständigkeiten/Zuständigkeitsklärung
  • Kostenerstattung

5. BTHG im Verhältnis zum SGB VIII: Was ändert sich im Jugendhilferecht?

6. SGB IX Teil 1: Verfahrensrecht

  • Reha-Trägerschaft
  • Leistungsgruppen
  • „Zuständigkeitsklärung“/Leistungsverantwortung, Verfahren/Antrag, (beteiligte) Reha-Träger, Prüfung der Zuständigkeit, Fristen und Folgen der Fristverstreichung etc.
  • Bedarfsermittlung, Gutachten-Beauftragung
  • Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplanung
  • Teilhabeplankonferenz
  • Kostenerstattung

7. KJSG: Was bedeutet die Inklusive Lösung für die Kinder- und Jugendhilfe?

  • 1. Stufe: Änderungen ab Juni 2021
  • 2. Stufe: Neuerungen ab 2024 „Verfahrenslotse“
  • 3. Stufe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ab 2028?

8. Hinweise zur wesentlichen Rechtsprechung sowie Fallbearbeitung bzw. Besprechung diverser (dargestellter und/oder mitgebrachter) Fälle

Bitte mitbringen

SGB VIII, SGB IX

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Gut war: Praxisbezug, Fallbeispiele, dass jeder seine Fragen stellen konnte und Diskussionen zum Thema möglich waren!

  • Diese Dozentin gerne wieder!

  • lebhafter Vortrag

  • sehr intensiv, sehr gutes Fachwissen

  • sehr klar und strukturiert

  • Gut war: auf Fragen eingegangen, kompetente und interessante Vermittlung der Thematik

  • fundierte Wissensvermittlung

Termine und Anmeldung

02.12.2024 - 03.12.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

04.11.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

2,0 Tage

Leitung

Preis