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R62024

Im Fokus: Krankenhilfe für Asylsuchende - Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug des AsylbLG (Krankenhilfe, Grundleistungen, Analogleistungen), Sozialarbeiter*innen, je nach Aufgabenzuschnitt auch Mitarbeitende der Ausländerbehörden und sozialer Beratungsstellen

Ihr Gewinn

Die Regelungen rund um die medizinische Versorgung von „Flüchtlingen“ sind kompliziert. Grundsätzlich sind Asylsuchende nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Leistungsniveau ist dabei abhängig von der Aufenthaltsdauer und dem -status. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Vereinbarungen.

In diesem Seminar geht es um Fragen zum praktischen Verfahren und zur Zuständigkeit bei der Sicherstellung der Krankenbehandlung für Asylsuchende. Für unversicherte Personen muss ein Versicherungsverhältnis der Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen oder neu geschaffen werden. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Aufwendungen der Krankenhilfeleistungen nach dem AsylbLG bzw. auf spätere Hilfen zur Gesundheit und zur Pflege. Insoweit tragen Sie als Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter der Krankenhilfe eine hohe Kostenverantwortung.

Machen Sie sich daher mit der komplexen Materie vertraut und gewinnen Sie so Rechtssicherheit für Ihre tägliche Arbeit!

Mit dem Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Beginn der Zuständigkeit
  • Art der Leistungserbringung (Krankenschein / § 264 Abs. 1 SGB V)
  • Veränderungen während des Leistungsbezuges / Analogleistungen § 2 AsylbLG
  • Umstellung der Auftragsversorgung nach § 264 Abs. 2 SGB V
  • Versicherungsmöglichkeiten in der GKV während des Asylverfahrens: Pflichtversicherung, freiwillige Krankenversicherung, obligatorische Anschlussversicherung, Familienversicherung
  • Leistungsende des AsylbLG
  • Versicherungsmöglichkeiten im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem AsylbLG: Pflichtversicherung aufgrund SGB-II-Leistungsbezug, Auftragsversorgung aufgrund SGB-XII-Leistungsbezug, PKV
  • Verhältnis und Auswirkung zu/auf andere/n Rechtsgebiete/n nach Leistungsende (SGB XII, SGB II)
  • Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen
Bitte mitbringen

AsylbLG, SGB V, SGB X, SGB XII

Termine und Anmeldung

13.05.2024 - 14.05.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

15.04.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

2,0 Tage

Leitung

Jochen Thiele

Preis

 


09.12.2024 - 10.12.2024
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

11.11.2024

Ort

Münster-Coerde

Dauer

2,0 Tage

Leitung

Jochen Thiele

Preis