Sie sind hier:  FortbildungVeranstaltungen |

An den Speichern 10
48157 Münster
0251 26597-0
fortbildung@stiwl.de

Alle Termine

Fortbildung

vorheriges Seminar | nächstes Seminar | zu den Suchergebnissenn

G11224

Rechte und Möglichkeiten als Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Tätigkeit und die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses betreuen

Das Seminar ist ausgerichtet auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.

Ihr Gewinn

Als Mitglied eines Jugendhilfeausschusses sind Sie ein Bindeglied zwischen dem Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Jugendamt. Damit Sie Ihre Arbeit im Jugendhilfeausschuss wirkungsvoll gestalten können, sollten Sie darüber informiert sein,

 

  • welche Rolle der Jugendhilfeausschuss als Ganzes in der Kommune einnimmt,

  • über welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Sie als Mitglied dieses Gremiums verfügen und

  • wie die Verfahrensweise und Ihre Rolle vor, während und nach den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Einzelnen ausgestaltet ist.

 

Der Referent informiert Sie daher umfassend und aktuell über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Aufgaben, Befugnisse und Abläufe während der Sitzungen. Erfahren Sie alles, was Sie über diesen besonderen Ausschuss wissen müssen!

Inhalte
  • Aufgaben und Befugnisse des Jugendhilfeausschusses nach Gesetz und Satzung des Jugendamtes
  • Bundesrechtlich garantiertes Beschlussrecht – Welche Kompetenzen müssen dem Jugendhilfeausschuss eingeräumt werden?
  • Anhörungs- und Antragsrecht des Jugendhilfeausschusses gegenüber dem Rat oder Kreistag
  • Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses
  • Antrags- und Auskunftsrechte - die persönliche Rechtsstellung der Mitglieder vor, während und nach den Sitzungen
  • Ausschussvorsitz und Schriftführung
  • Tagesordnung der Sitzung festsetzen und ändern
  • Sitzung einberufen
  • Wer darf außer den Ausschussmitgliedern an der Sitzung teilnehmen?
  • Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit der Sitzung
  • Wer darf in welchen Fällen an den Beratungen und Abstimmungen ausnahmsweise nicht mitwirken? - Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision
  • Beratung - Rede- und Stimmrecht der Mitglieder
  • Beschlussfähigkeit des Ausschusses
  • Abstimmungen – mit konkurrierenden Anträgen umgehen
  • Widerspruchsrecht der bzw. des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrats gegen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses
  • Weitere Inhalte nach Bedarf und Aktualität

Termine und Anmeldung

Inhouse-Veranstaltung auf Anfrage
Ihre Ansprechpartnerin: Britta Decker

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

31.12.2024

Ort

Steht noch nicht fest

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Georg J. Gruber-Pickartz 

Preis