Führungskräfte und Personalverantwortliche in Organisationen mit Personalrat
Falsche oder verschleppte LGG-Verfahren können nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Vollzug beabsichtigter Maßnahmen haben.
Verfahren, bei denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde sind rechtswidrig und eröffnen die Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung („Klagerecht“). Dies zieht u.U. eine Arbeits- und Kostenbelastung der Dienststelle mit sich.
In diesem neuen 90-minütigen Onlineseminar zeigt der erfahrene Dozent und Autor des neuen LGG NRW- (Praxis-) Kommentars bei Wolters Kluwer wesentliche Aspekte der Beteiligungsrechte, des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens sowie sich ggf. anschließenden Widerspruchs- und Anrufungsverfahren sowie der Klagemöglichkeit der Gleichstellungs- beauftragten auf.
Praxistipps zum Kontext der Beteiligung der Interressenvertretungen (Personalrat, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt) machen das Onlineseminar nicht nur für Gleichstellungsbeauftragte und Personaler, sondern auch für jegliche Führungskräfte interessant.